AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von SIEB&STICH

Allgemeines

  1. Geltungsbereich:
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind fester Bestandteil aller Verträge, die mit SIEB&STICH, Beim Bahnhof 3, 6312 Steinhausen, geschlossen werden. Sie gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen SIEB&STICH und dem Kunden.

  2. Vertragsabschluss:
    Mit der Abgabe einer Bestellung beim Unternehmen SIEB&STICH erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

  3. Haftungsausschluss für Informationsmaterial:
    SIEB&STICH übernimmt keine Verantwortung für mögliche Fehler oder Ungenauigkeiten in Verbindung mit Abbildungen, Schemen, Erklärungen oder sonstigen Informationen in Katalogen, Merkblättern und sonstigem Informationsmaterial.

  4. Vertragsänderungen:
    Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SIEB&STICH.

 

Vertragsabschluss

  1. Annahme der Bestellung:
    Eine Bestellung des Kunden bei SIEB&STICH wird innerhalb von 10 Tagen angenommen, indem eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch digital per E-Mail) an den Kunden gesendet, die bestellte Ware geliefert oder eine Rechnung gestellt wird. Sollte keiner dieser Fälle eintreten, gilt dies als Ablehnung der Bestellung.

  2. Kommunikationssprache und -mittel:
    Für den Vertragsabschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung. Die Bestellabwicklung erfolgt vorrangig per E-Mail. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine E-Mail-Adresse korrekt ist und dass E-Mails von SIEB&STICH empfangen werden können, auch bei Einsatz von Spam-Filtern.

  3. Mustersendungen:
    Mustersendungen sind innerhalb von 60 Tagen an SIEB&STICH zurückzusenden. Andernfalls gilt die Ware als erworben.

  4. Keine Haftung für angelieferte Ware:
    Auf die vom Kunden angelieferte Ware übernimmt SIEB&STICH keine Haftung. Die Verarbeitung erfolgt nach bestem technischen Wissen. Mindestens ein Artikel ist für Testzwecke der Veredelung bereitzustellen.

  5. Verbindlichkeit von Entwürfen:
    Die von SIEB&STICH erstellten ‚Gut zur Ausführung‘-Zeichnungen sind unverbindlich hinsichtlich der Proportionen. Bei textilen Werbeträgern sind Grössenvariationen je nach Hersteller und Produktionscharge möglich.

  6. Risiko der Motivverwendung:
    Der Kunde trägt das Risiko der Verwendbarkeit der von uns bezogenen Motive für seinen jeweiligen Zweck, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  7. Produktions- und Drucktoleranzen:
    Bei gewissen Artikeln können aus produktions- oder drucktechnischen Gründen Über- oder Unterlieferungen von +/- 10% auftreten.

  8. Eigentum an Betriebsgegenständen und geistigem Eigentum:
    Betriebsgegenstände wie Filme, Klischees, Grafiken, Lithografien, Druckplatten, Stanzformen, Siebe und Stickkarten bleiben Eigentum von SIEB&STICH. Entwürfe und Reinzeichnungen sind unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht kopiert oder vervielfältigt werden.

  9. Eigentumsvorbehalt:
    Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von SIEB&STICH. Der Käufer darf die Waren im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes weiterveräussern oder verarbeiten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind ausgeschlossen. Forderungen aus dem Weiterverkauf werden an SIEB&STICH abgetreten.

Nutzung von erstellten Werken und Kundenlogos als Referenz:

  1. Die von SIEB & STICH erstellten Designs, Logos oder andere kreative Werke (im Folgenden als „Werk“ bezeichnet) sowie die Logos und Namensrechte der Kunden können von SIEB & STICH als Referenz zu Werbezwecken genutzt werden. Diese Nutzung kann, ist jedoch nicht beschränkt auf, die Verwendung des Werks oder Kundenlogos auf der offiziellen Website von SIEB & STICH, in Marketingmaterialien, auf sozialen Medien oder in anderen Werbemassnahmen umfassen.

  2. Mit der Beauftragung von SIEB & STICH zur Erstellung eines Werks erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass SIEB & STICH das Recht hat, das erstellte Werk sowie das Logo und die Namensrechte des Kunden als Referenz zu verwenden. Diese Zustimmung gilt weltweit und für die Dauer des Schutzes des Werks durch das Urheberrecht sowie für die Dauer des Kundenverhältnisses.

  3. Der Kunde bestätigt, dass er Inhaber aller notwendigen Rechte an den bereitgestellten Materialien ist, einschliesslich des Logos und der Namensrechte, und dass die Verwendung des Werks und des Kundenlogos durch SIEB & STICH zu Referenzzwecken keine Rechte Dritter verletzt.

  4. Diese Klausel ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SIEB & STICH.

Preis- und Zahlungsbedingungen

  1. Preisgestaltung:
    Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tage des Versandes gültigen Listenpreisen. Nicht inbegriffen sind Bearbeitungsgebühren und Versandkosten, welche gesondert berechnet werden.

  2. Währung:
    Unsere Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Währung schriftlich vereinbart.

  3. Zahlungsfrist:
    Standardmässig erfolgen alle Verkäufe auf Basis von Vorkasse. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist vor der Lieferung der Waren zu entrichten. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und SIEB&STICH.

  4. Verzugszinsen:
    Im Falle eines Zahlungsverzuges ist ein Verzugszins von 8% auf den ausstehenden Betrag geschuldet.

  5. Verrechnung von Zahlungen:
    Eingehende Zahlungen werden zuerst auf die jeweils älteste offene Verbindlichkeit angerechnet.

  6. Fälligkeit bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen:
    Werden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten, werden sämtliche Forderungen von SIEB&STICH sofort fällig.

  7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:
    Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung oder zum Zurückbehalt nur zu, wenn die Gegenforderungen von SIEB&STICH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

 

Liefer- und Versandbedingungen

  1. Beginn der Lieferfrist:
    Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseingangs bei SIEB&STICH, jedoch nicht bevor alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Einzelheiten geklärt sind.

  2. Rücktrittsrecht bei Lieferverzug:
    Wird eine vereinbarte Lieferfrist aus von SIEB&STICH zu vertretenden Gründen um mehr als 18 Tage überschritten und eine vom Käufer nach Eintritt des Verzuges gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Ausnahmen bei Lieferverzug:
    Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvermeidbarer Hindernisse trotz zumutbarer Sorgfalt, einschliesslich Transportverzögerungen, Streiks, Arbeitskämpfen und Krankheiten (wie Epidemien und Pandemien) bei unseren Lieferanten, gerät SIEB&STICH nicht in Lieferverzug.

  4. Haftungsausschluss:
    Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges oder nachträglicher objektiver Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.

  5. Angabe der Lieferadresse:
    Die Lieferadresse ist bei Auftragserteilung anzugeben und wird auf der Auftragsbestätigung gesondert aufgeführt. Fehlt eine Lieferadresse, erfolgt der Versand an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse.

  6. Kosten bei erfolgloser Zustellung:
    Kann die Zustellung nicht erfolgen und wird die Ware vom Transportunternehmen retourniert, trägt der Kunde die hierfür entstandenen Kosten.

  7. Haftungsübergang:
    Die Haftung für die versendete Ware geht mit der Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen über.

 

Umtausch, Rückgabe, Beanstandungen und Haftung

  1. Überprüfungspflicht und Beanstandungsfrist:
    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach der Lieferung auf Mängel und Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. Beanstandungen aufgrund von Mängeln oder Abweichungen von der Bestellung müssen SIEB&STICH innerhalb von maximal acht (8) Tagen nach Lieferung per E-Mail oder Einschreiben mitgeteilt werden.

  2. Ausschluss von Rückgaben:
    Artikel, die unvollständig, vom Kunden beschädigt oder beschmutzt sind, werden generell nicht zurückgenommen.

  3. Gewährleistungsansprüche:
    Bei berechtigten Beanstandungen behält sich SIEB&STICH das Recht vor, zwischen Wandelung (Rücktritt vom Vertrag), Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu wählen. Scheitert die Nachbesserung, stehen dem Kunden das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu.

  4. Haftungsbeschränkung:
    SIEB&STICH haftet für Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrer rechtlichen Grundlage. Sie umfasst nicht Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Mangelschäden, gegen die der Käufer durch eine zugesicherte Eigenschaft geschützt werden sollte, entstanden sind. Für sonstige Mangelfolgeschäden gilt diese Haftungsbeschränkung entsprechend.

  5. Kosten bei Rückgabe:
    Die Versandkosten im Falle einer Rückgabe der Ware trägt der Kunde.

Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort:
    Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SIEB&STICH befindet sich am Sitz von COLPAV, SIEB&STICH, Beim Bahnhof 3, 6312 Steinhausen.

  2. Gerichtsstand:
    Als Gerichtsstand wird Zug vereinbart. SIEB&STICH behält sich jedoch das Recht vor, Klagen gegen den Käufer auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu erheben.

  3. Anwendbares Recht:
    Für das Vertragsverhältnis zwischen SIEB&STICH und dem Kunden gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.

Abschliessende Bestimmungen

  1. Salvatorische Klausel:
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die in rechtlich zulässiger Weise dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich angestrebt wurde.

  2. Regelung von Vertragslücken:
    Ergibt sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke, so ist diese durch eine Regelung auszufüllen, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.

Steinhausen, 13. Dezember 2023

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